Dein Weg zur Ergotherapie

alles Wissenswerte hier im Detail

Verordnung (Überweisung)

Eine ergotherapeutische Behandlung ist nur nach ärztlicher Anweisung möglich. Du benötigst daher von deinem Haus- oder Facharzt eine Verordnung.

Hier muss die Dauer der jeweiligen Therapieeinheit, die Anzahl der Therapieeinheiten und bei Therapie im Eigenheim ``Hausbesuch erbeten`` vermerkt sein.

Terminvereinbarung

telefonisch oder schriftlich

Bei Verhinderung eines vereinbarten Termins, ersuche ich dich um Absage mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn. Andernfalls bitte ich dich um Verständnis, dass zu spät wie auch nicht entschuldigte oder versäumte Termine in Rechnung gestellt werden.

Ergotherapeutische Behandlung

Gemeinsam arbeiten wir an der Erreichung deines dir zu Beginn gestellten individuellen Ziels

Bezahlung und Kostenrückerstattung

Ich bin Wahltherapeutin. Das bedeutet, dass du direkt mit mir verrechnest und im Anschluss die bezahlte Rechnung bei deiner Krankenkasse einreichen kannst.

Hierzu benötigst du die Originalrechnung, die ärztliche Verordnung (Überweisung) und, je nach Krankenkasse, den Behandlungsplan. Diese werden gemeinsam an die jeweilige Krankenkasse geschickt, sodass du eine Teilkostenrückerstattung erhältst. Die exakte Höhe der Refundierung wird von der jeweiligen Krankenkassa festgelegt.

Ergotherapeutischer Tarif

ein Überblick der Tarife, die ich anbiete

30 Minuten

á € 50,- pro Therapieeinheit

45 Minuten

á € 70,- pro Therapieeinheit

60 Minuten

á € 85,- pro Therapieeinheit

Hausbesuch

Gerne komme ich auch zu dir nach Hause, sollte der Weg zur Praxis zu beschwerlich sein oder du ein Training in deinem individuellen Alltag benötigen. Hierbei ist der Vermerk „Hausbesuch erbeten“ auf der Verordnung (Überweisung) notwendig. Die zusätzlich anfallenden Kosten werden fast zur Gänze von der Krankenkasse rückerstattet.